Wie hoch der Betrag ist, den ich Ihnen für erbrachte Dienstleistungen in Rechnung stelle, ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Danach rechne ich mit dem Faktor 2,3 ab. Die Rechnungen lasse ich von einer renommierten Verrechnungsstelle stellen und versenden. Natürlich werden alle Posten einer professionellen Kontrolle unterzogen. Wenn Sie Kunde einer privaten Versicherungsgesellschaft sind, wird diese sämtliche anfallende Kosten übernehmen. Da Sie die Beträge vorab bezahlen müssen, gebe ich Ihnen hier ein paar Beispiele für Kosten: Mit ungefähr 270 Euro wird der erste Termin und die folgenden mit je 130 Euro berechnet. Gesetzliche Kassen sind nicht verpflichtet diese Kosten zu tragen. Einige Gesellschaften wie die TK und die BBK Siemens beteiligen sich mit ca. 60 Euro an den Kosten für bis zu zehn osteopathische Sitzungen.
Dr. med. Martin Schmidt
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